Schulordnung der Wolfgang – Fleischert - Schule
geändert und angepasst im Juni 2016 durch die Gesamtkonferenz
Allgemeines Verhalten und die Art des Umgangs miteinander kann man nicht verordnen. Leitidee dieser Schulordnung ist, dass unser Umgang miteinander bestimmt sein möge
- von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft
- von Ehrlichkeit und Rücksichtnahme
- von umweltbewusstem Verhalten
und frei sein möge
- von Ängsten
- von Gewalt
1. Verhalten in der Klasse
Die Klassen formulieren zusammen mit dem Klassenlehrer ihre Verhaltensregeln.
Diese Klassenregeln sind Teil der Schulordnung.
Für einen schonenden Umgang mit den Räumen (Türen, Fenster, Wände, Tafel), dem Mobiliar und den ausgelegten Materialien (Logico, Bücher, Spiele, Karteien, Scheren etc.) und für die Sauberkeit sind alle verantwortlich. Der Inhalt der Spielkörbe muss wöchentlich kontrolliert werden.
Beschädigungen und Verluste müssen sofort dem/der KlassenlehrerIn und dem/der SchulleiterIn gemeldet werden. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung müssen die Erziehungberechtigten haften. Dies gilt ebenfalls für alle anderen Schäden, die in schulischen Räumen, auf dem Schulhof oder auf dem Schulgelände mutwillig verursacht werden.
2. Abwesenheit und Krankheit
Ein Fehlen im Unterricht teilen die Eltern der Schule bitte am Morgen ab 7.30 Uhr telefonisch mit. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung wird nicht benötigt.
Bei ansteckenden Krankheiten ist die Schulleitung zu informieren.
Sollte ein/eine SchülerIn aus wichtigen Gründen vom Unterricht befreit werden, so ist dies rechtzeitig vorher schriftlich bei dem/der KlassenlehrerIn zu beantragen.
Sollte die Unterrichtsbefreiung länger als 2 Tage dauern, entscheidet dies der/die SchulleiterIn.
Unterrichtsbefreiung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in besonderen Fällen genehmigt werden. Hier ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Der Schulvormittag ist wie folgt gegliedert:
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Block A: 1. Stunde 8.00 – 8.45 Uhr
Block A: 2. Stunde 8.45 – 9.30 Uhr
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Frühstück/Pause 9.30 – 10.15 Uhr
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Block B: 3. Stunde 10.15 – 11.00 Uhr
Block B: 4. Stunde 10.00 – 12.00 Uhr
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Mittagessen /Pause 12.00 – 13.00 Uhr
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Block C: 5. Stunde 13.00 – 14.00 Uhr
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Betreuung Mo-Do 14.00 – 17.00 Uhr
Fr 12.00 Uhr / Kinderverein
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Die Betreuungsangebote des Kindervereins sind kostenpflichtig und müssen dort angemeldet werden.
3. Pausenordnung
Die Frühstückspause beginnt um 9.30 Uhr und dauert ca. 15 Minuten. Die Kinder nehmen das Frühstück gemeinsam ein und bleiben dabei an ihren Tischen sitzen. Getränke (Mineralwasser und Tee/ Winterhalbjahr) werden angeboten und durch das „Getränkegeld“ von den Eltern finanziert.
Ein gesundes Frühstück (belegtes Brot,Obst, Gemüse) unterstützt Ihre Kinder beim Lernen. Als „Gesundheitsfördernde Schule“ legen wir großen Wert auf eine ausgewogene Ernährung der Kinder und bitten Sie, Ihren Kindern keine Süßigkeiten und andere Naschereien mit zur Schule zu geben. Das gilt auch für das „Lunchpaket“ in der Mittagspause. Für besondere Anlässe, z.B. Geburtstage gibt es eine Ausnahmeregelung.
Da die Kinder in der Schule mit Getränken versorgt werden, bitten wir Sie, keine Getränke von zu Hause mitzugeben. Erfahrungsgemäß sind wieder befüllbare Flaschen oft undicht und laufen in dem Schulranzen und in der Sporttasche aus. Zum Sportunterricht dürfen die Kinder ausnahmsweise eine 0.5 l Pet-Flasche mit Mineralwasser mitbringen. Gesüßte Getränke sind laut Beschluss des Elternbeirats ausdrücklich nicht erwünscht.
Bewegungspause
Nach der Frühstückspause gehen alle Kinder auf den Schulhof in die „Bewegungspause“. In den Pausen darf das Schulgelände nicht ohne Genehmigung von den Lehrern verlassen werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.
Bei starkem Regen dürfen die SchülerInnen während der Bewegungspause unter Aufsicht in ihrem Klassenraum Spiele spielen oder Bücher ausleihen und lesen (Regenpause). Hier gelten die Regeln der Regenpause, die in den Klassen aushängen.
In der zweiten Pause von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr nehmen die Kinder in zwei altersgemischten Gruppen gemeinsam das Mittagessen ein. Kinder, die ein warmes Mittagessen bestellt haben, gehen in den Turnraum des Kindergartens. Alle anderen Kinder nehmen in einem Klassenraum gemeinsam ihr Essen aus einem mitgebrachten Lunchpaket ein. Die Kinder werden vom Lehrpersonal und Praktikanten begleitet und beaufsichtigt. Die Teilnahme am Mittagstisch ist verbindlich, da dies Bestandteil des Schulkonzepts ist.
In den Wintermonaten gelten aus Gründen der Sicherheit und der Unfallverhütung folgende Regeln:
- Es dürfen keine Rutschbahnen angelegt werden
- Das Werfen mit Schneebällen ist verboten.
- Bei sehr aufgeweichtem Boden besteht „Rasenverbot“. Auf der geteerten Schulhoffläche darf gespielt werden.
Nach Pausenende ist darauf zu achten, dass die Schuhe gründlich abgetreten werden, um eine übermäßige Verschmutzung im Gebäude zu vermeiden. In der Schule werden Hausschuhe getragen.
Spielgeräte, wie z.B. Softbälle, Springseile, Softtennis, dürfen nur bei trockenem Wetter benutzt werden. Um Verletzungen anderer Mitschüler zu vermeiden, wird Fußball in den Pausen nur mit Softbällen gespielt.
4. Alle Kinder und Lehrer sind verantwortlich für
UMWELTBEWUSSTES HANDELN, indem sie
- Müll möglichst vermeiden
- anfallenden Müll trennen
- energiesparend lüften
- beim Verlassen der Räume das Licht löschen
5. Verhaltensregeln
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, entspannt und angstfrei zu arbeiten.
Wenn das Lernen massiv behindert und das friedliche Zusammensein im Klassenverband gestört wird, erfolgen pädagogische Maßnahmen. Bei vermehrtem Fehlverhalten werden Ordnungsmaßnahmen ergriffen.
Klassenregeln
Zu Beginn eines Schuljahres legen die Kinder einer Klasse mit ihrem Lehrer oder ihrer Lehrerin die Klassenregeln fest. Diese werden dann für alle sichtbar im Klassenraum aufgehängt.
Pausen
In den Pausen gelten die in der Schulordnung verankerten Regeln. In den Regenpausen gelten die in den einzelnen Klassen vereinbarten Regenpausenregeln (siehe Anhang/Schulordnung).
Bei Verstößen gegen die Schulordnung bzw. Klassenregeln werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Die Maßnahmen sollen zeitnah angewandt werden, um eine direkte Verbindung zwischen dem Vorfall und der Strafe zu gewährleisten.
6. Vereinbarungen zwischen Schule und Elternhaus
Generell: Die Eltern haben jederzeit das Recht beim Klassenlehrer/in nachzufragen, wenn sie zusätzliche Informationen wünschen. Von Seiten der Schule wird erwartet, dass sie regelmäßig in die Postmappen schauen, um alle wichtigen Informationen zu bekommen.
Elternabend
Pro Schulhalbjahr wird in den einzelnen Klassen zu mindestens einem Elternabend eingeladen. Der Elternabend dient der gegenseitigen Information über Vorgänge in der Schule. Die Einladung schreibt der Elternbeirat in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/In. Sie muss mindestens 1 Woche im Voraus verteilt werden. Durch die Unterschrift der Eltern auf der Einladung auf dem Abschnitt der Kenntnisnahme soll sichergestellt werden, dass alle Eltern eine Einladung erhalten haben.
Die Eltern haben die Möglichkeit, am Elternabend Entscheidungen mitzutragen.
Elterninfos/ Postmappe
Eltern erhalten regelmäßig Informationen über die Postmappe ihrer Kinder. Bitte schauen Sie täglich dort nach. Wichtige Informationen sollten zur Sicherung der Kenntnisnahme von den Eltern unterschrieben werden.
Erziehungsvereinbarungen
Lehrer, Eltern und Schüler verpflichten sich durch ihre Unterschrift die Erziehungsvereinbarungen einzuhalten, die von Eltern und Lehrern ausgearbeitet wurden. Die Erziehungsvereinbarungsverträge erhalten alle Schulanfänger bei Eintritt in die Wolfgang – Fleischert – Schule.
Den Erziehungsberechtigten wird diese Schulordnung bei Eintritt ihres Kindes in die Wolfgang – Fleischert – Schule ausgehändigt.
Die Schulkonferenz
Diese Schulordnung gilt bis zur Verabschiedung einer neuen Fassung durch die Schulkonferenz der Wolfgang-Fleischert-Schule.
Wolfgang-Fleischert-Schule
Rektorin: Frau Doris Ilgen
Ostwaldstraße 16
34212 Melsungen - Röhrenfurth
Telefon: 05661/8444
Fax: 05661/9221702
Mail: poststelle@g.roehrenfurth.schulverwaltung.hessen.de